Was kostet eine Bestattung?
So unterschiedlich Lebenswege sind, so individuell sind auch Abschiede – und genauso unterschiedlich sind die Kosten, die damit verbunden sind.
Entscheidend ist dabei nicht allein der Preis, sondern der Wert, den der Abschied für Sie und Ihre Familie hat.
Deshalb sprechen wir zuerst über das, was Ihnen wichtig ist – über Ihre Wünsche, Vorstellungen und den passenden Rahmen. Danach erhalten Sie auf Wunsch einen transparenten, unverbindlichen Kostenvoranschlag, der alle Posten offenlegt.
Woraus setzen sich die Bestattungskosten zusammen?
Die Gesamtkosten hängen von der Art der Bestattung, dem gewünschten Umfang der Leistungen und den jeweiligen örtlichen Gebühren ab.
Typische Bestandteile sind:
Einklappbarer Inhalt
Medizinische Leistungen
- Leichenschau durch den Arzt
- Ausstellung des Totenscheins
- Zweite Leichenschau (bei Feuerbestattung)
Leistungen des Bestatters
- Persönliche Beratung & Betreuung
- Abholung & Überführung
- Versorgung des Verstorbenen
- Bereitstellung von Sarg oder Urne
- Erledigung aller Formalitäten
- Erstellung von Traueranzeigen & Karten
Friedhofs- & Beisetzungsgebühren
- Grabstelle & Öffnung
- Trauerhalle / Aufbahrungsraum
- Friedhofsverwaltungskosten
Individuelle Aufwendungen
- Trauerdrucksachen & Anzeigen
- Floristik (über Partnerflorist)
- Trauerredner oder Musiker
- Kremationskosten (bei Feuerbestattung)
- Grabstein & Grabpflege
- Trauerkaffee
- Gebühren für Urkunden / Auslagen
Individuelles Angebot
Um Ihnen ein konkretes Angebot machen zu können, ist ein persönliches Gespräch sinnvoll.
Dabei klären wir gemeinsam:
- Welche Bestattungsform passt?
- Welche Wünsche und Möglichkeiten gibt es?
- Welcher finanzielle Rahmen ist gegeben?
Gerne nehme ich mir die Zeit, um alles transparent und einfühlsam mit Ihnen zu besprechen.
Wenn die Finanzierung nicht möglich ist
Sollten Sie als nächster Angehöriger nicht in der Lage sein, die Kosten zu tragen, und kann auch aus dem Nachlass kein Geld verwendet werden, gibt es die Möglichkeit, eine Kostenübernahme durch das Sozialamt zu beantragen.
§74 SGB XII – Übernahme von Bestattungskosten:
Antragstellung beim zuständigen Sozialamt. Es werden nur „ortsübliche, angemessene“ Kosten übernommenVoraussetzung: Keine eigene Leistungsfähigkeit und keine verfügbaren Mittel im ErbeGerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und beraten Sie zum Vorgehen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch.
Wir beraten Sie in aller Ruhe – auf Deutsch, Russisch und Englisch.